Es ist eine unangenehme Wahrheit: Stürzt jemand auf dem Gehweg vor Ihrem Haus, sind Sie als Eigentümer haftbar. Nicht der Mieter, nicht die Stadt, nicht die Versicherung "irgendwie". Sie. Es sei denn, Sie haben dokumentiert, dass geräumt wurde — und können das nachweisen.

Was die Hamburger Verordnung sagt

Die Hamburger Gehwegreinigungs­verordnung regelt die Räum- und Streupflicht. Konkret:

  • Werktags: Räumung bis 7 Uhr morgens
  • Samstag, Sonntag, Feiertage: Räumung bis 8 Uhr morgens
  • Ende: Räumung gilt bis 20 Uhr (werktags) bzw. zur normalen Verkehrs­zeit

Wer ist verantwortlich? Grundsätzlich der Eigentümer. In Mietverträgen kann die Räumpflicht zwar auf Mieter übertragen werden — aber als Eigentümer bleiben Sie in der Aufsichtspflicht. Wenn der Mieter nicht räumt und jemand stürzt, haften Sie.

Welche Flächen betroffen sind

  1. Gehwege vor dem Grundstück in voller Breite
  2. Eingangsbereiche und Treppen zum Haus
  3. Zufahrten und Stellplätze, soweit Gemeinschafts­eigentum
  4. Kfz-Stellplätze, sofern öffentlich zugänglich
Die kritische Frage ist nicht "wurde geräumt", sondern "können Sie es beweisen".

Was Streumittel angeht

In Hamburg ist Streusalz auf Gehwegen verboten. Erlaubt sind Sand, Splitt, Granulat oder Sole-Lösungen. Streusalz nur in Ausnahmefällen (bei starkem Eis und Glätte).

Bei KERRO arbeiten wir wo möglich mit Sole-Granulat: effizienter als Salz, schädigt Pflanzen weniger und ist umweltfreundlich.

Wenn doch jemand stürzt

Der Knackpunkt ist die Beweislast. Bei einem Sturz vor Ihrem Haus müssen Sie beweisen, dass Sie der Räumpflicht nachgekommen sind. Ohne Dokumentation — schwierig.

Bei KERRO bekommen Sie für jeden Winterdienst-Einsatz:

  • GPS-Protokoll mit Zeitstempel
  • Foto vor und nach Einsatz
  • Digitales Einsatz­buch via PlanD
  • Bei Bedarf: Auszug für die Versicherung

Was kostet ein Dienstleister?

Ein Winterdienst-Vertrag (November-März) kalkuliert sich nach Flächengröße:

  • Kleinobjekt (Einfamilienhaus mit kurzer Gehweg-Front): 350-500 € pro Saison
  • Mehrfamilien­haus (8-16 Einheiten): 700-1.200 € pro Saison
  • Wohnanlage (30+ Einheiten): 1.500-3.000 € pro Saison
  • Gewerbeobjekt mit Parkplatz: ab 2.000 € pro Saison

Sonder­einsätze bei extremem Wetter (mehr als 3 Räum­einsätze pro Tag) können zusätzlich anfallen — meist 50-100 € pro Sondereinsatz.

Fazit

Winterdienst ist nicht Schnee­schippen. Es ist Verkehrs­sicherungs­pflicht mit dokumentations­tauglichem Nachweis. Wer das nicht professionell macht, riskiert Haftung. Wer es professionell macht, hat die Versicherung im Rücken.